Welche Dokumente muss ich zur Abholung des Fahrzeugs mitbringen?

Identitätsnachweis

Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag genannten Fahrer müssen ihren Personalausweis (nur EU-Bürger), Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument in physischer Form als Identitätsnachweis vorlegen.

Wenn das Dokument nicht in lateinischen Buchstaben verfasst ist, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.

 

Führerschein

Vierrädrige Fahrzeuge:

Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren Original-Führerschein vorlegen, der aus der Gemeinschaft (EU) oder aus Ländern stammt, die den internationalen Übereinkommen des Typs B angehören, in römischen Schriftzeichen ausgestellt und mindestens ein Jahr alt ist. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.

Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.

 

Zweirädrige Fahrzeuge:

Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren gültigen EU-Führerschein vorlegen, der mindestens 3 Jahre alt sein muss (Führerscheintyp B) bzw. mindestens 1 Jahr alt (Führerscheintyp A1/A). Wenn du keinen EU-Führerschein hast, ist immer ein internationaler Führerschein erforderlich.

Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.

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