Informieren Sie sich über alle Unterlagen und Fahreranforderungen, die Sie für die Anmietung eines Autos benötigen.
Identitätsnachweis
Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag genannten Fahrer müssen ihren Personalausweis (nur EU-Bürger), Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument in physischer Form als Identitätsnachweis vorlegen.
Wenn das Dokument nicht in lateinischen Buchstaben verfasst ist, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Führerschein
Vierrädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren Original-Führerschein vorlegen, der aus der Gemeinschaft (EU) oder aus Ländern stammt, die den internationalen Übereinkommen des Typs B angehören, in römischen Schriftzeichen ausgestellt und mindestens ein Jahr alt ist. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.
Zweirädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren gültigen EU-Führerschein vorlegen, der mindestens 3 Jahre alt sein muss (Führerscheintyp B) bzw. mindestens 1 Jahr alt (Führerscheintyp A1/A). Wenn du keinen EU-Führerschein hast, ist immer ein internationaler Führerschein erforderlich.
Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.
Identitätsnachweis
Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag genannten Fahrer müssen ihren Personalausweis (nur EU-Bürger), Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument in physischer Form als Identitätsnachweis vorlegen.
Wenn das Dokument nicht in lateinischen Buchstaben verfasst ist, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Führerschein
Vierrädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren Original-Führerschein vorlegen, der aus der Gemeinschaft (EU) oder aus Ländern stammt, die den internationalen Übereinkommen des Typs B angehören, in römischen Schriftzeichen ausgestellt und mindestens ein Jahr alt ist. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
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Zweirädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren gültigen EU-Führerschein vorlegen, der mindestens 3 Jahre alt sein muss (Führerscheintyp B) bzw. mindestens 1 Jahr alt (Führerscheintyp A1/A). Wenn du keinen EU-Führerschein hast, ist immer ein internationaler Führerschein erforderlich.
Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.
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Identitätsnachweis
Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag genannten Fahrer müssen ihren Personalausweis (nur EU-Bürger), Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument in physischer Form als Identitätsnachweis vorlegen.
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Führerschein
Vierrädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren Original-Führerschein vorlegen, der aus der Gemeinschaft (EU) oder aus Ländern stammt, die den internationalen Übereinkommen des Typs B angehören, in römischen Schriftzeichen ausgestellt und mindestens ein Jahr alt ist. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.
Zweirädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren gültigen EU-Führerschein vorlegen, der mindestens 3 Jahre alt sein muss (Führerscheintyp B) bzw. mindestens 1 Jahr alt (Führerscheintyp A1/A). Wenn du keinen EU-Führerschein hast, ist immer ein internationaler Führerschein erforderlich.
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Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag genannten Fahrer müssen ihren Personalausweis (nur EU-Bürger), Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument in physischer Form als Identitätsnachweis vorlegen.
Wenn das Dokument nicht in lateinischen Buchstaben verfasst ist, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Führerschein
Vierrädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren Original-Führerschein vorlegen, der aus der Gemeinschaft (EU) oder aus Ländern stammt, die den internationalen Übereinkommen des Typs B angehören, in römischen Schriftzeichen ausgestellt und mindestens ein Jahr alt ist. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert.
Zweirädrige Fahrzeuge:
Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer müssen ihren gültigen EU-Führerschein vorlegen, der mindestens 3 Jahre alt sein muss (Führerscheintyp B) bzw. mindestens 1 Jahr alt (Führerscheintyp A1/A). Wenn du keinen EU-Führerschein hast, ist immer ein internationaler Führerschein erforderlich.
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