Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma Record Go Italia S.r.l. (im Folgenden auch „Record go“ genannt), mit Sitz in Algund (BZ), Josef-Weingartner-Straße 4 CAP 39022, USt.-IdNr. 03191280217, (REA: BZ 239691), vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter pro tempore, wird durch die folgenden Dokumente geregelt:
i) Mietvertrag, der alle für den Kunden geltenden Sonderbedingungen enthält;
ii) E-Mail mit der Buchungsbestätigung;
iii) Diese Mietbedingungen und Konditionen mit ihren Anhängen.
-
Mindestalter 19 Jahre.
Das Mindestalter für die Miete eines Fahrzeugs mit Record go beträgt 19 Jahre.
Ist einer der auf dem Mietvertrag autorisierten Fahrer 19 oder 20 Jahre alt, darf er nur ein Fahrzeug aus den Gruppen MBMR, MTMR, EDAR, EDMR, CDMR, CDAH, CDAR, CGAR mieten; für jeden weiteren Fahrer dieser Altersgruppe wird der Aufpreis Junior-Fahrer auf den Mietpreis aufgeschlagen. -
Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren.
Ist einer der auf dem Mietvertrag autorisierten Fahrer zwischen 21 und (einschließlich) 24 Jahren alt, darf er ein Fahrzeug aus allen Gruppen mieten; für jeden weiteren Fahrer dieser Altersgruppe wird der Aufpreis Junior-Fahrer auf den Mietpreis aufgeschlagen.
Record go übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Sachschäden, die durch das gemietete Fahrzeug verursacht werden, wenn der Kunde Record go vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Identität, seiner Wohnanschrift oder der Gültigkeit seines Führerscheins gemacht hat.
Per Fax übermittelte Führerscheine oder Fotokopien werden nicht akzeptiert.
Legt der Kunde die unten beschriebenen Unterlagen und Informationen nicht vor, behält sich Record go das Recht vor, die Vermietung des Fahrzeugs zu verweigern:
Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag zugelassenen Fahrer müssen als Nachweis ihrer Identität einen gültigen nationalen Personalausweis (nur für in der EU ansässige Personen) oder (für nicht in der EU ansässige Personen) einen Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen.
Ausweise, die nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sind, müssen von einer offiziellen, beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Per Fax oder Fotokopie eingereichte Ausweise werden nicht akzeptiert. Es wird nur das tatsächliche Originaldokument akzeptiert.
Bei der Miete von drei- und vierrädrigen Fahrzeugen (Autos und Motorroller) müssen alle im Vertrag aufgeführten Fahrer einen gültigen EU-Führerschein des Typs B oder einen Führerschein eines Landes, das den internationalen Übereinkommen beigetreten ist, vorweisen, der vor mindestens einem Jahr ausgestellt wurde.
Für die Miete von Zweirädern (Motorrädern) müssen alle im Vertrag genannten Fahrer einen gültigen EU-Führerschein besitzen, der bei Führerscheinen der Klasse B mindestens vor drei Jahren und bei Führerscheinen der Klasse A1/A mindestens vor einem Jahr ausgestellt wurde.
Wird ein vorläufiger Führerschein vorgelegt, aus dem nicht hervorgeht, wann er ausgestellt wurde, muss der abgelaufene Führerschein vorgelegt werden, um ihn zu validieren, da er sonst als weniger als ein Jahr alt angesehen wird und das Fahrzeug nicht übergeben werden kann.
Führerscheine, die von Nicht-EU-Ländern oder von einem Land ausgestellt wurden, das nicht den internationalen Übereinkommen (nur Autos) beigetreten ist, müssen von dem internationalen Führerschein begleitet werden, um das Fahrzeug abholen zu können. Für die Miete von Motorrädern mit einem Nicht-EU-Führerschein wird immer ein internationaler Führerschein verlangt.
Führerscheine, die nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben sind, müssen zusammen mit dem internationalen Führerschein oder zusammen mit seiner beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Wenn der Fahrer seit mehr als 6 Monaten in Italien wohnhaft ist, muss er einen gültigen italienischen Führerschein vorlegen, es sei denn, er weist einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder Schengen-Land vor.
Per Fax übermittelte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert. Es wird nur das Original des gültigen tatsächlich vorliegenden Führerscheins akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass seine Echtheit von unserem Personal vor der Unterzeichnung des Vertrags überprüft werden kann.
Record go übernimmt keine Haftung für eventuelle Bußgelder, die dem Fahrer aufgrund des Fehlens der erforderlichen Fahrerlaubnis(en) in Italien auferlegt werden. Es obliegt dem Fahrer, die geltenden Vorschriften zu lesen und zu verstehen.
Der Vertragsinhaberund alle im Vertrag autorisierten Fahrer müssen Record go ihre Wohnanschrift und gegebenenfalls ihre vorübergehende örtliche Anschrift (Wohnung, Villa, Hotel usw.) mitteilen.
Die für die Miete angegebenen Anschriften, sowohl die des gewöhnlichen als auch die des vorübergehenden Wohnsitzes, müssen auf Verlangen des Personals nachgewiesen werden; bei fehlendem Nachweis kann die Miete oder Übergabe des Fahrzeugs verweigert werden.
Willkommen im Club Record go
Sie sind noch nicht registriert?
Werden Sie Mitglied im Record go Club und profitieren Sie von Rabatten auf alle Ihre Buchungen.
Werden Sie Teil vom Club Record go
Und genießen Sie Ermäßigungen auf alle Ihre Buchungen
Kontakt
-
Informationen und Reservierungen
Deutschland 01801 123 334
Spain +34 936 192 468