Wie lange müssen die im Vertrag aufgeführten Fahrer bereits im Besitz ihres Führerscheins sein?  

Für vierrädrige Fahrzeuge: Der Führerschein muss mindestens ein Jahr alt sein. Für zweirädrige Fahrzeuge (nur in Spanien): Der Führerschein der Klasse B muss mindestens 3 Jahre bzw. der Führerschein der Klasse A1/A mindestens 1 Jahr lang gültig sein.  

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