Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma Record Go Italia S.r.l. (im Folgenden auch „Record go“ genannt), mit Sitz in Algund (BZ), Josef-Weingartner-Straße 4 CAP 39022, USt.-IdNr. 03191280217, (REA: BZ 239691), vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter pro tempore, wird durch die folgenden Dokumente geregelt:
i) Mietvertrag, der alle für den Kunden geltenden Sonderbedingungen enthält;
ii) E-Mail mit der Buchungsbestätigung;
iii) Diese Mietbedingungen und Konditionen mit ihren Anhängen.
Record go vermietet das im Mietvertag beschriebene Fahrzeug an den Kunden/Vertragsinhaber für die im Mietvertrag angegebene Dauer und zu dem dort angegebenen Preis.
Der Vertragsinhaber ist unmittelbar und mitverantwortlich dafür, dass der hauptsächliche Fahrer oder weitere autorisierte Fahrer beim Führen des gemieteten Fahrzeugs die nachstehend aufgeführten vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
Der Vertragsinhaber oder die von ihm zum Führen des gemieteten Fahrzeugs autorisierten Fahrer werden im Folgenden gemeinsam und einzeln als „Kunde“ bezeichnet.
Sollte Record go der Ansicht sein, dass eine der folgenden Verpflichtungen verletzt wurde, behält sich die Firma das Recht vor, die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten, wie z. B. das gemietete Fahrzeug vom Vertragsinhaber zurückzunehmen und/oder dessen Rückgabe auf dem Rechtsweg einzufordern.
Die Mietrechnung wird auf den Namen des Inhabers des Mietvertrags ausgestellt und kann nach Ausstellung des Vertrags nicht mehr geändert werden. Der Kunde, der eine Rechnung auf den Namen eines Unternehmens beantragen muss, muss dies vor Abschluss des Mietvertrags mitteilen.
Das Fahrzeug muss vor dem Verlassen des Parkplatzes kontrolliert und Record go über alle Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustand des Fahrzeugs informiert werden, so wie sie im Abschnitt „Anhang Informationen und Schadenskontrolle" des Vertrags beschrieben sind, d.h. es sind Unstimmigkeiten in der Auflistung des im Fahrzeug vorhandenen Zubehörs und Schäden festzustellen, die im zuvor unterzeichneten Mietvertrag nicht oder falsch angegeben wurden.
Der Abschnitt „Abholung“ in dem Anhang „Informationen und Schadenskontrolle“ des Vertrags muss unterschrieben werden, um den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Abholung zu bestätigen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der Kunde die Liste des im Fahrzeug vorhandenen Zubehörs und die Beschreibung der Schäden im Abschnitt „Informationen und Schadenskontrolle“ im Anhang des Vertrags. Schäden, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, gelten als neue Schäden und sind vom Vertragsinhaber zu tragen. Bei einer Beschädigung oder einem Verlust des Zubehörs oder der Zusatzausrüstung, die als im Fahrzeug vorhanden gekennzeichnet sind, muss der Vertragsinhaber die Kosten für den Ersatz tragen.
Auf Wunsch wird gegen die dem Kunden im Voraus mitgeteilte und im Mietvertrag festgelegte Gebühr und für die dort angegebene Dauer ein ordnungsgemäß zugelassener Kindersitz sowie ein Warnsystem zur Verfügung gestellt, das verhindert,
dass das Kind im Fahrzeug vergessen wird.
Der Kunde wird sich persönlich davon überzeugen, dass der Kindersitz und das Warnsystem für die vereinbarte Nutzung geeignet und funktionsfähig sind, und sie im Auto installieren.
Der Kunde erklärt, dass er Record go von jeglicher Verantwortung für Schäden entbindet, die ihm selbst, Dritten oder dem im Kindersitz beförderten Kind durch die unsachgemäße Verwendung und/oder fehlerhafte Montage des Kindersitzes und/oder des Warnsystems entstehen können.
Bei Verlust/Diebstahl/Beschädigung des Kindersitzes und/oder des Warnsystems behält sich Record go das Recht vor, die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Kosten zu berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß den folgenden Nutzungsbedingungen zu nutzen:
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Er muss Record go bei allen technischen Mängeln des Mietfahrzeugs benachrichtigen: Flüssigkeitsstand (Öl, Wasser), Reifendruck, usw.
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Bei einem Unfall, einem Motorschaden oder einer Panne, unabhängig von der abgeschlossenen Deckung, ist das von Record go festgelegte Verfahren einzuhalten:
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Das Fahrzeug nicht ohne die vorherige Zustimmung von Record go reparieren;
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Erst nach vorheriger Zustimmung von Record go einen Pannendienst anfordern.
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Das gemietete Fahrzeug nicht ohne die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zurücklassen und bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes immer beim Fahrzeug bleiben.
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Record innerhalb von maximal 24 Stunden über den Unfall und jeden am Mietfahrzeug verursachten Schaden (mit oder ohne Dritte) informieren. Record go wird die Situation beurteilen und die effektivste Lösung festlegen: Dem Fahrer wird empfohlen, sich zur Mietstation zu begeben, um ein Ersatzfahrzeug abzuholen; das Fahrzeug wird am Unfallort repariert oder falls eine Reparatur nicht möglich ist, wird ein Abschleppwagen geschickt, um das gemietete Fahrzeug zur nächstgelegenen Record go-Niederlassung zu schleppen, und dem Vertragsinhaber wird ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt.
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Darüber hinaus muss der Fahrer nur im Falle eines Unfalls den Unfall- oder Schadensbericht ordnungsgemäß ausfüllen, ihn bei der Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs im Büro von Record go abgeben und eine Kopie des Berichts an [email protected] senden. Der Unfallbericht muss die Umstände, den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls sowie etwaige Zeugen und die vollständigen Kontaktdaten der beteiligten Dritten enthalten.
Sollte der ordnungsgemäß ausgefüllte Schadensbericht nicht zugestellt werden oder liegt ein Verschulden des Kunden vor, behält sich Record go das Recht vor, kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Außerdem könnte die Deckung nicht mehr gültig sein.
Record go wird die Unfallanzeigen bearbeiten, den Vertragsinhaber über die zu ergreifenden Maßnahmen informieren und ihn im Falle eines Unfalls und/oder einer Vorladung beratend unterstützen. Record go wird dem Vertragsinhaber für diesen Bußgeldabwicklungs- und Verwaltungsservice und der Beratung (DAF) 50 € in Rechnung stellen.
Wenn der Vertragsinhaber unsere Total Comfort-Deckung abgeschlossen hat, wird Record go keine Kosten für diesen Service berechnen.
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Bei einem Diebstahl oder Raub des gemieteten Fahrzeugs, unabhängig von der abgeschlossenen Deckung, ist das von Record go festgelegte Verfahren einzuhalten:
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Unverzüglich die zuständigen Behörden benachrichtigen und Anzeige erstatten. Wird dieses Dokument nicht im Original an Record go geschickt, könnte die Deckung annulliert werden.
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Den Diebstahl oder Raub des gemieteten Fahrzeugs innerhalb von maximal 24 Stunden an Record go melden.
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Die Schlüssel des gemieteten Fahrzeugs müssen Record go innerhalb von maximal 24 Stunden ausgehändigt werden. Wenn der Vertragsinhaber die Schlüssel nicht aushändigt, muss er Record go den vollen Betrag der Selbstbeteiligung des Fahrzeugs zahlen. Diese Klausel gilt nur dann nicht mehr, wenn aus dem Polizeibericht hervorgeht, dass die Fahrzeugschlüssel gestohlen wurden.
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Die Straßenverkehrsordnung beachten. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, für die der Fahrer gemäß den geltenden Gesetzen mit Bußgeldern und Strafen belegt werden kann. Wenn der Fahrer während des Mietzeitraums eine Verkehrsstrafe erhält, stellt Record go dem Vertragsinhaber außerdem für jeden Verstoß/jede Strafe die Kosten für die Bußgeldabwicklung und Verwaltung in Rechnung (siehe weitere Informationen in Abschnitt 4.4). Die für die einzelnen Fahrzeugtypen festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten.
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Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Führung des gemieteten Fahrzeugs gemäß dem italienischen Gesetz verantwortlich. Jede Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs durch das Fahren auf der Gegenfahrbahn gilt als Fahrlässigkeit. Die vereinbarte Deckung verliert dann ihre Gültigkeit und der Vertragsinhaber haftet für alle entstehenden Kosten.
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Über ausreichende Kenntnisse verfügen, um das gemietete Fahrzeug korrekt zu fahren
Der Kunde ist für die korrekte Kenntnis und das Fahren des gemieteten Fahrzeugs verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Bedienung der Gangschaltung. Jede Beschädigung des Fahrzeugs infolge eines Schaltfehlers wird als Fahrlässigkeit gewertet. Die vereinbarte Deckung verliert ihre Gültigkeit und der Vertragsinhaber haftet für die entstehenden Kosten.
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Das gemietete Fahrzeug mit den Schlüsseln, dem Zubehör und den Extras in demselben funktionstüchtigen Zustand und in mindestens üblicher Sauberkeit zurückgeben, in dem es übergeben wurde. Gibt der Vertragsinhaber das gemietete Fahrzeug in einem anderen Zustand zurück, als von Record go bei der Abholung im Abschnitt „Informationen und Schadenskontrolle“ im Anhang des Vertrags angegeben, haftet der Vertragsinhaber für die vorgenommenen Änderungen, die fehlenden Unterlagen oder das fehlende Zubehör und, je nach Art der abgeschlossenen Deckung (siehe die von Record go angebotenen Versicherungsarten im Abschnitt „4. Extras, Zubehör, Gebühren und Deckung“), für zusätzliche Kosten aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, die von Record go gemäß Art. 1588 des italienischen Zivilgesetzbuches erhoben werden
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Hat der Vertragsinhaber bei dem Anbieter seines Bankkontos oder über einen Dritten einen Versicherungsschutz erworben, kann Record go den entsprechenden Betrag bis zur Höchstgrenze der Selbstbeteiligung rechtmäßig abbuchen und den Betrag von der an die Bereitstellung des Fahrzeugs gebundenen Kaution einbehalten. Der Vertragsinhaber muss die Erstattung des Betrags von seinem Kreditkartenanbieter oder Dritten verlangen.
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Das Personal von Record go ist zu bitten, den Zustand des gemieteten Fahrzeugs zu überprüfen und den Abschnitt „Rückgabe“ des Anhangs „Informationen und Schadenskontrolle“ des Vertrags zu unterzeichnen, um damit zu bestätigen, dass es den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe akzeptiert. Fordert der Kunde das Personal von Record go nicht auf, das Fahrzeug bei der Rückgabe zu überprüfen, bedeutet dies, dass das Fahrzeug in Abwesenheit des Kunden überprüft werden kann.
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Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs innerhalb der Öffnungszeiten.
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Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit. Record go bietet bei der Rückgabe des Mietwagens eine Toleranzfrist von 60 Minuten, bezogen auf die Abholzeit. Dieser Kulanzzeitraum muss jedoch beim Abschluss des Mietvertrags und bei der Wahl der Rückgabezeit des Fahrzeugs festgelegt und angewendet werden.
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Im Falle einer verspäteten Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs wird die erworbene Deckung als null und nichtig betrachtet und Record go wird für jeden Tag Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Vertragsstrafe berechnen. Zusätzlich zu dieser Gebühr muss der Vertragsinhaber auch die Tagesmiete zahlen (siehe Gebührentabelle in Abschnitt „4. Extras, Zubehör, Gebühren und Deckung“).
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Der Kunde muss das gemietete Fahrzeug an dem bei der Abholung angegebenen Büro zurückgeben. Gibt der Vertragsinhaber das gemietete Fahrzeug an einem anderen Büro als dem ab, an dem das Fahrzeug abgeholt wurde, wendet Record go die entsprechende Vertragsstrafe an (siehe die Gebührentabelle in Abschnitt „4. Extras, Zubehör, Gebühren und Deckung“).
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Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe der Schlüssel zu überprüfen, wobei sicherzustellen ist, dass keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Record go haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Der Vertragsinhaber ist allein verantwortlich für diese Gegenstände, die vernichtet werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertrags vom Vertragsinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Person abgeholt werden. Verlangt der Mieter die Rückgabe seiner persönlichen Gegenstände per Kurier, so hat er den Versand selber zu organisieren und die damit verbundenen Kosten und ggf anfallenden Nebenkosten zu tragen.
Gibt der Vertragsinhaber das Fahrzeug nach den Öffnungszeiten zurück, muss er die folgenden Anweisungen von Record go befolgen.
Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen zwischen 22.00 und 8.00 Uhr. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass der Vertragsinhaber irgendwelche Formalitäten oder Handlungen mit den Mitarbeitern von Record go durchführt. Die Fahrzeugschlüssel müssen in der Schlüsselrückgabebox hinterlegt werden, die sich in unseren Büros am Parkplatz befindet.
In diesem Fall ist der Vertragsinhaber bis zur erneuten Öffnung des Vermietungsbüros weiterhin für das gemietete Fahrzeug verantwortlich. Kommt der Vertragsinhaber den Anweisungen für die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten nicht nach, bleibt er solange für das gemietete Fahrzeug verantwortlich, bis Record go wieder Zugriff auf das Fahrzeug hat. Das Fahrzeug wird in Abwesenheit des Kunden kontrolliert, der hiermit die Kosten für den Zustand und die Beschaffenheit des gelieferten Fahrzeugs in Bezug auf Karosserie, mechanische Teile und Sauberkeit akzeptiert. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich Fotos des Fahrzeugs zu beschaffen, aus denen Ort und Zeitpunkt der Übergabe sowie der Zustand des Fahrzeugs klar hervorgehen, damit die Vertragsparteien nach dem vertraglichen Grundsatz von Treu und Glauben vorgehen können.
Die Nichteinhaltung einer der nachstehend beschriebenen Verpflichtungen führt zum Verlust der vertraglichen Deckung, so dass der Vertragsinhaber bis zum Gesamtbetrag der Selbstbeteiligung für den Schaden am Mietfahrzeug, die Kosten des Abschleppwagens, die Rückführung des Fahrzeugs, die zusätzlichen Kosten für die Außerbetriebsetzung des Mietfahrzeugs bis zu seiner Wiederherstellung (gemäß der Strafentabelle in Abschnitt 4.4), die Bußgelder und alle anderen anfallenden Kosten aufkommen muss.
Die folgenden Fälle für den Verlust der Deckung und der Rechte werden ausdrücklich aufgeführt und dem Kunden während des Buchungsvorgangs mitgeteilt, wobei die wichtigsten Informationen hervorgehoben werden, damit die Informationen zur Vertragsannahme markiert werden können.
- Das Fahrzeug darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, gefahren werden. Record go übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Sachschäden, die durch das gemietete Fahrzeug verursacht werden, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, gefahren ist. Die bloße Tatsache des Fahrens unter dem Einfluss einer der genannten Substanzen stellt einen ausreichenden Grund dar, um den Vertragsinhaber für die Schadensverursachung haftbar zu machen, unabhängig davon, ob der Einfluss der genannten Umstände bei der Schadensverursachung nachgewiesen worden ist.
- Das gemietete Fahrzeug darf nur von Fahrern gefahren werden, die im Mietvertrag ausdrücklich von Record go autorisiert wurden.
- Das Fahrzeug darf nicht außerhalb Italiens oder außerhalb der italienischen Insel, auf der es abgeholt wurde, gefahren werden. In diesem Zusammenhang ist es nicht gestattet, das gemietete Fahrzeug auf einer Fähre oder in einem anderen Transportmittel für den Seeverkehr zu befördern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wendet Record go die entsprechende Vertragsstrafe an, die vereinbarte Deckung wird annulliert und der Vertragsinhaber haftet für alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs.
- Das gemietete Fahrzeug muss mit der richtigen Kraftstoffsorte betankt werden, die im Abschnitt „Fahrzeuginformationen“ des Mietvertrags und auch neben dem Tankdeckel des Mietfahrzeugs angegeben ist. Die irrtümliche Verwendung von falschem Kraftstoff stellt einen neuen Schaden dar und wird dem Vertragsinhaber angelastet.
- Kein Wasser, Industrie- oder Agrardiesel (meist rot) in den Kraftstofftank einfüllen. Das Vorhandensein von Wasser oder so genanntem roten Diesel im Tank gilt als Fahrlässigkeit, für die der Vertragsinhaber haftet.
- Das Fahrzeug nicht ohne Kraftstoff und/oder AdBlue oder eine andere für das ordnungsgemäße Funktionieren des Fahrzeugs erforderliche Flüssigkeit lassen. Das Fahrzeug wird mit einem Mindestfüllstand an AdBlue ausgeliefert; der Kunde ist bei Bedarf für das Nachfüllen verantwortlich.
- (Elektrofahrzeuge) Nicht leerlaufen lassen
- Nicht auf unbefestigten, nicht freigegebenen oder gesperrten Straßen fahren.
- Nicht mit einer größeren Anzahl von Personen fahren, als in der Zulassungsbescheinigung für den gemieteten Fahrzeugtyp angegeben ist.
- Das Fahrzeug darf nicht als öffentliches Verkehrsmittel für Personen verwendet werden.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht für illegale Aktivitäten verwendet werden.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an Rennen, Wettbewerben, Sicherheits- oder Geschwindigkeitstests verwendet werden.
- Das Fahrzeug darf nicht für gewerbliche Zwecke, als Kurierdienst oder für den Transport von Waren oder Personen verwenden. Bei Kleintransportern (Gruppen CKMR, NKMR, DKMR, IKMR, JKMR, SKMR und FKMR) ist die Vermietung unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde alle Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnisse einholt, die für den Transport der Waren erforderlich sind, wobei er Record go von jeglicher Haftung entbindet und die Verpflichtung übernimmt, Record go für alle Schäden zu entschädigen, die durch eine solche Nichteinhaltung entstehen können.
- Das Fahrzeug nicht untervermieten.
- Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden.
- Das Fahrzeug nicht für den Transport von Tieren verwenden.
- Das Fahrzeug nicht für den Transport von Explosivstoffen verwenden.
- Das Fahrzeug nicht für den Transport von ätzenden und/oder giftigen Stoffen verwenden.
- In dem gemieteten Fahrzeug nicht rauchen. Wenn das Fahrzeug nach Tabakrauch riecht, erhebt Record go eine Strafe zur Deckung der Kosten für die Aufbereitung, die außerordentliche Reinigung und die vorläufige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs (siehe Abschnitt 4.4 - Vertragsstrafen).
- Das gemietete Fahrzeug darf während der Mietzeit nicht auf den Parkplätzen von Record go abgestellt werden.
- Es ist nicht gestattet, die Sitze des gemieteten Fahrzeugs zu demontieren oder auszubauen.
- Das Licht nicht anlassen oder zulassen, dass die Batterie entladen wird.
- Im Schadensfall ist ein Unfallbericht zu erstellen und bei der Rückgabe des Mietwagens im Büro von Record go abzugeben. Außerdem ist spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall eine Kopie des Unfallberichts an [email protected] zu senden. Der Unfallbericht muss die Umstände, den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls, mögliche Zeugen und die vollständigen Kontaktdaten der möglicherweise beteiligten Dritten enthalten.
- Bei Diebstahl des Fahrzeugs sofort die zuständigen Behörden informieren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten, den entsprechenden Bericht von der Polizei unterschreiben lassen und die Fahrzeugschlüssel zurückgeben oder in dem Bericht angeben, dass die Schlüssel gestohlen wurden.
- Schneeketten korrekt montieren, richtig verwenden und nicht länger als nötig montiert lassen.
- Das Fahrzeug nicht ohne Handbremse oder eine andere zu diesem Zweck vorgesehene Sicherheitseinrichtung parken.
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Mindestalter 19 Jahre.
Das Mindestalter für die Miete eines Fahrzeugs mit Record go beträgt 19 Jahre.
Ist einer der auf dem Mietvertrag autorisierten Fahrer 19 oder 20 Jahre alt, darf er nur ein Fahrzeug aus den Gruppen MBMR, EDMR, CDMR mieten; für jeden weiteren Fahrer dieser Altersgruppe wird der Aufpreis Junior-Fahrer auf den Mietpreis aufgeschlagen. -
Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren.
Ist einer der auf dem Mietvertrag autorisierten Fahrer zwischen 21 und (einschließlich) 24 Jahren alt, darf er ein Fahrzeug aus allen Gruppen mieten; für jeden weiteren Fahrer dieser Altersgruppe wird der Aufpreis Junior-Fahrer auf den Mietpreis aufgeschlagen.
Record go übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Sachschäden, die durch das gemietete Fahrzeug verursacht werden, wenn der Kunde Record go vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Identität, seiner Wohnanschrift oder der Gültigkeit seines Führerscheins gemacht hat.
Per Fax übermittelte Führerscheine oder Fotokopien werden nicht akzeptiert.
Legt der Kunde die unten beschriebenen Unterlagen und Informationen nicht vor, behält sich Record go das Recht vor, die Vermietung des Fahrzeugs zu verweigern:
Der Vertragsinhaber und alle im Vertrag zugelassenen Fahrer müssen als Nachweis ihrer Identität einen gültigen nationalen Personalausweis (nur für in der EU ansässige Personen) oder (für nicht in der EU ansässige Personen) einen Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen.
Ausweise, die nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sind, müssen von einer offiziellen, beglaubigten Übersetzung begleitet werden.
Per Fax oder Fotokopie eingereichte Ausweise werden nicht akzeptiert. Es wird nur das tatsächliche Originaldokument akzeptiert.
Bei der Miete von drei- und vierrädrigen Fahrzeugen (Autos und Motorroller) müssen alle im Vertrag aufgeführten Fahrer einen gültigen EU-Führerschein des Typs B oder einen Führerschein eines Landes, das den internationalen Übereinkommen beigetreten ist, vorweisen, der vor mindestens einem Jahr ausgestellt wurde.
Für die Miete von Zweirädern (Motorrädern) müssen alle im Vertrag genannten Fahrer einen gültigen EU-Führerschein besitzen, der bei Führerscheinen der Klasse B mindestens vor drei Jahren und bei Führerscheinen der Klasse A1/A mindestens vor einem Jahr ausgestellt wurde.
Wird ein vorläufiger Führerschein vorgelegt, aus dem nicht hervorgeht, wann er ausgestellt wurde, muss der abgelaufene Führerschein vorgelegt werden, um ihn zu validieren, da er sonst als weniger als ein Jahr alt angesehen wird und das Fahrzeug nicht übergeben werden kann.
Führerscheine, die von Nicht-EU-Ländern oder von einem Land ausgestellt wurden, das nicht den internationalen Übereinkommen (nur Autos) beigetreten ist, müssen von dem internationalen Führerschein begleitet werden, um das Fahrzeug abholen zu können. Für die Miete von Motorrädern mit einem Nicht-EU-Führerschein wird immer ein internationaler Führerschein verlangt.
Führerscheine, die nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben sind, müssen zusammen mit dem internationalen Führerschein oder zusammen mit seiner beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Wenn der Fahrer seit mehr als 6 Monaten in Italien wohnhaft ist, muss er einen gültigen italienischen Führerschein vorlegen, es sei denn, er weist einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder Schengen-Land vor.
Per Fax übermittelte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert. Es wird nur das Original des gültigen tatsächlich vorliegenden Führerscheins akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass seine Echtheit von unserem Personal vor der Unterzeichnung des Vertrags überprüft werden kann.
Record go übernimmt keine Haftung für eventuelle Bußgelder, die dem Fahrer aufgrund des Fehlens der erforderlichen Fahrerlaubnis(en) in Italien auferlegt werden. Es obliegt dem Fahrer, die geltenden Vorschriften zu lesen und zu verstehen.
Der Vertragsinhaberund alle im Vertrag autorisierten Fahrer müssen Record go ihre Wohnanschrift und gegebenenfalls ihre vorübergehende örtliche Anschrift (Wohnung, Villa, Hotel usw.) mitteilen.
Die für die Miete angegebenen Anschriften, sowohl die des gewöhnlichen als auch die des vorübergehenden Wohnsitzes, müssen auf Verlangen des Personals nachgewiesen werden; bei fehlendem Nachweis kann die Miete oder Übergabe des Fahrzeugs verweigert werden.
VORAUSZAHLUNG | ZAHLUNG VOR ORT | |
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JUST GO VOLL-VOLL ALL-INCLUSIVE |
• Total Comfort Deckung • Rückgabeoption Kraftstoff Voll-Voll • Abholung Express • Kostenlose Stornierung bis 24 h vor • Möglichkeit der Abholung außerhalb der Öffnungszeiten* • Unbegrenzte Kilometer |
• Total Comfort Deckung • Rückgabeoption Kraftstoff Voll-Voll • Abholung Express • Kostenlose Stornierung bis 24 h vor • Unbegrenzte Kilometer |
GO EASY VOLL-VOLL |
• Einfache Easy • Rückgabeoption Kraftstoff Voll-Voll • Kostenlose Stornierung bis 24 h vor • Möglichkeit der Abholung außerhalb der Öffnungszeiten* • Unbegrenzte Kilometer |
• Einfache Easy • Rückgabeoption Kraftstoff Voll-Voll • Kostenlose Stornierung bis 24 h vor • Unbegrenzte Kilometer |
Bedingungen für die Rückgabeoption Kraftstoff Voll-Voll:
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Bei der Abholung des Fahrzeugs übergibt Record Go das Fahrzeug vollgetankt und fordert eine Vorautorisierung der Kreditkarte des Vertragsinhabers in Höhe von 150 € (einhundertfünfzig) an.
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Bei der Rückgabe des Fahrzeugs prüft Record go den Kraftstoffstand im Tank und gibt die der Kraftstoffmenge im Tank entsprechende Menge zurück. Damit Ihr Fahrzeug als vollgetankt zurückgegeben gilt, müssen Sie eine Quittung einer Tankstelle vorlegen, die maximal 10 km vom Flughafen entfernt liegt.
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Die Preise für eine Volltankung und einen Tankservice werden auf Basis der offiziellen Ölpreise zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe berechnet. Diese Preise sollten regelmäßig überprüft werden, da sie aufgrund der Schwankungen der offiziellen Preise aktualisiert werden können.
-
Die Maßeinheit des Tanks beträgt 1/8 seiner Gesamtkapazität.
Gibt der Vertragsnehmer das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück, berechnet Record go im Rahmen der Vorautorisierung 30 € für den Tankservice.
- Kilometerzahl:
- Tarife Just Go und Go Easy: Unbegrenzte Kilometerzahl.
- Steuern und Tarife
- Mehrwertsteuer und Flughafengebühren sind in unseren Preisen enthalten.
- Easy Cover – Go Easy
- Die Deckung Easy umfasst:
- Kollisionsschäden und Diebstahl MIT Selbstbeteiligung (CDW und TP)
- Deckung Total Comfort - Just Go
- Die Gesamtabdeckung umfasst:
- Kollisionsschäden OHNE Selbstbeteiligung (CDW)
- Diebstahldeckung OHNE Selbstbeteiligung (TP)
- Die Gesamtabdeckung umfasst:
- Der gesamte Buchungsbetrag wird bei einer mindestens 24 Stunden vorher erfolgten Stornierung zurückerstattet.
- Wurde die Buchung über einen Dritten durchgeführt, sind die entsprechenden Stornierungsbedingungen des Dritten zu beachten.
- Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten
- Der Betrag für die Selbstbeteiligung bei Schäden und Diebstahl
- Kraftstoff
- Weitere Extras
- GoPad (7'' Tablet + WiFi + GPS + Erlebnis)
- MiFi
- Kindersitze und Zubehör für Kinder
- Zuschlag für Junior-Fahrer (19 bis einschließlich 20 Jahre alt)
- Zuschlag für Junior-Fahrer (21 bis einschließlich 24 Jahre alt)
- Zuschlag für zusätzlichen Fahrer
- Zuschlag für höhere Fahrzeugkategorie
- Zuschlag für Fahrzeugwahl
- Etwaige Gebühren nach Rückgabe des Fahrzeugs
- Gebühr für neue Schäden (außen und innen) am Fahrzeug
- Gebühr für den Verlust oder das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Zubehör
- Gebühr für den Verlust oder die Manipulation von Dokumenten (Fahrzeugschein und Kopie der Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Gebühr für abgebrochene, verlorene, gestohlene oder geraubte Schlüssel
- Gebühr bei Fehlbetankung
- Gebühr für eine Spezialreinigung
- Gebühr für das Rauchen im Fahrzeug
- Gebühr für das Fahren außerhalb des von Record go genehmigten Gebiets
- Gebühr für zusätzlich gefahrene Kilometer
- Gebühr für den One-way-Service
- Gebühr für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs
- Gebühr für das Zurücklassen des gemieteten Fahrzeugs
- Gebühr für die Rückgabe des Mietwagens auf öffentlichen Parkplätzen
- Gebühr für das Parken des gemieteten Fahrzeugs auf den Stellplätzen von Record go während der Mietdauer.
- Gebühr für den Bußgeldabwicklungs- und Verwaltungsservice (beinhaltet nicht den Preis der Geldbuße)
- Gebühr für den Schadensabwicklungs-, Schadensbearbeitungs- und Beratungs-Service (DAF).
- Gebühr für Bruch/Verlust/Diebstahl/Beschädigung von Aufklebern oder elektronischen Geräten im Fahrzeug
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Abholung des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung ohne Rücktrittsrecht.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Vertragsinhaber Record go ausdrücklich, die bei der Buchung angegebene Bankkarte für die folgenden Zwecke zu verwenden:
- Die Bezahlung des Mietpreises mit allen im Vertrag vereinbarten Optionen: Extras, zusätzliche Deckungen sowie eine Tankfüllung mit Treibstoff (siehe Tabelle)
- Sperrung des Betrags der für die gemietete Fahrzeuggruppe geltenden Kaution. Dieser Betrag kann erst verwendet werden, wenn er freigegeben wird.
- Bei der Anmietung von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen (Motorrädern) und Transportern ist eine Kaution zu hinterlegen.
- Bei Buchungen von Sondergruppen und bei Zahlungen mit Debitkarten, wird die Kaution abgebucht und nicht gesperrt.
Record go ist nicht verantwortlich für etwaige Gebühren, die von der Bank des Vertragsinhabers für die Rückerstattung des Kautionsbetrages erhoben werden.
- Gebühren, die sich aus Änderungen am Fahrzeug während des Mietverhältnisses ergeben (Beschädigung, Unterlagen, fehlendes Zubehör, Sauberkeitszustand) und der Nichterfüllung oder Verletzung einer der in diesem Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen und/oder um Bedingungen in Rechnung zu stellen.
- Kredit- und Debitkarten Visa- und MasterCard (außer Prepaid-Karten)
- American Express Cards (vorausgesetzt, der Vertragsinhaber hat unsere Total Comfort Deckung abgeschlossen)
Ausnahmen:
Buchungen der Gruppen PFAH, PFAC, LTAR, PDAH, PFAR, XFAR und PQAR: Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.
- Prepaid-Karten und Revolut-Karten (jede Art) werden nicht akzeptiert.
- Zahlungen per Smartphone, Smartwatch oder ähnlichen Geräten, mit virtuellen Karten sowie per Scheck oder Überweisung werden nicht akzeptiert.
- Der Inhaber der Kreditkarte, mit der die Anmietung bezahlt wird, muss auch der Inhaber des Vertrags sein und bei der Zahlung anwesend sein.
- Pro Vertrag kann nur eine Bankkarte verwendet werden, die nicht übertragbar sein darf. Für die besonderen Gruppen (PFAH, PFAC, LTAR, PDAH, PFAR, XFAR und PQAR) können zwei Kreditkarten verlangt werden.
- Der Zahler muss die PIN-Nummer seiner Kreditkarte kennen, wenn er über eine Karte mit dieser Sicherheitstechnologie zahlt.
- Der Zahler muss sich vergewissern, dass die Bankkarte zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um die Miete mit allen vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen abbuchen und, falls zutreffend, den Betrag der Kaution für die Gruppe des gemieteten Fahrzeugs sperren zu können.
Kredit- und Debitkarten ohne Nummern müssen auf den Namen des Karteninhabers lauten, und die Kartennummern und das Ablaufdatum müssen bei der Unterzeichnung des Vertrags angegeben werden.
Bei Abholung des Fahrzeugs und Zahlung der Mietgebühr wird Record go die am Schalter zu zahlenden Mietgebühren von der Bankkarte des Vertragsinhabers abbuchen und die Kaution für den gemieteten Fahrzeugtyp sperren.
Die Kaution kann erst nach ihrer Freigabe verwendet werden. Record go haftet nicht für die von der Bank des Fahrzeugmieters für die Erstattung der Kaution berechneten Gebühren.
Die Kaution ist der Betrag der Selbstbeteiligung, der auf der zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs zur Verfügung gestellten Bankkarte des Vertragsnehmers gesperrt wird, wenn der Kunde nicht die Total Comfort Deckung in Anspruch nimmt.
Tabelle der Mietgebühren:
Tabelle der Mietgebühren:
TABELLE DER MIETGEBÜHREN | |
---|---|
TOTAL KOMFORT ODER TOTAL COMFORT PREMIUM VERTRAGLICH VEREINBART (kein Schadensrisiko) |
Am Fenster zu bezahlende Mietbelege (einschließlich optionaler Leistungen) + Treibstoffpflicht 150 € + Block-/Vorautorisierungsbelege (siehe Tabellen). |
TOTAL KOMFORT ODER TOTAL COMFORT PREMIUM NICHT VERTRAGLICH VEREINBART (Schadensrisiko) |
Am Fenster zu zahlende Mietquittung (einschließlich optionaler vereinbarter Leistungen) + Treibstoffverpflichtung 150 € + Block-/Vorautorisierungsgebühr (siehe Tabellen). |
Vorautorisierung mit Easy Deckung | Vorautorisierung ohne Total Comfort oder Total Comfort Premium Deckung | Preautorización con Cobertura Total Confort o Total Confort Premium | |
MBMR, MTMR, EDMR, EDAR
|
900 € | 900 € | 0 € |
NBMR, CDMR, CGMR, IGAR CGAR, ISAR, JGAR, CWMR, CDAH, IVMR, IGMR, CVMR
|
1.200 € | 1.200 € | 0 € |
FVMR, SVMR, SVAR, IGAH, JVAR, CKMR, PVAR, PFAR, JGAH, FVAR, IXAH, PDAH, PTAR, MDAE, MTAE
|
1.800 € | 1.800 € | 0 € |
XFAR, PQAR, LTAR
|
4.000 € € | 4.000 € | 1.000 € |
PFAC, PFAH
|
4.000 € € | 4.000 € | 1.000 € |
Mit diesem Service können Sie in jeder beliebigen Währung bezahlen, wobei diese automatisch umgerechnet wird. Diese Funktion ist sowohl auf unserer Internetseite (www.recordrentacar.com) als auch an unseren Vermietstationen verfügbar.
Die dynamische Währungsumrechnung DCC ist eine Finanzdienstleistung unserer Bank. Dabei wird während des Zahlvorgangs sofort der Betrag in der entsprechenden Währung angezeigt, unter Anwendung des aktuellen Wechselkurses + eine günstige Umrechnungsgebühr. Durch diese Funktion entfällt das Umrechnen durch das Kreditkartenunternehmen, das dies bisher übernahm.
Wenn ein Kunde den Service der dynamischen Währungsumrechnung (DCC) in Anspruch nimmt, werden die Mietpreise im Abschnitt „Zahlung“ des Mietvertrags in Euro angezeigt, zusammen mit den Informationen über den Wechselkurs der gewählten Währung und die Umrechnungsgebühr.
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